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Angebot Wohnheim Sunneschyn

  Das Wohnheim SUNNESCHYN bietet erwachsenen Personen mit geistiger und/ oder mehrfacher Behinderung eine dauernde Wohngemeinschaft auf christlicher Basis an. Dabei wird eine an die individuellen Bedürfnisse angepasste Begleitung und Betreuung gewährleistet.
     
 

Das Wohnheim SUNNESCHYN bildet für die Bewohnerinnen einen schützenden Ort zum Leben. Der Standort inmitten des Städtchens Wiedlisbach eignet sich zur Integration in die Gesellschaft.

Für die Gestaltung der Lebensräume werden die Lebenszusammenhänge und die Fähigkeiten der Bewohnerinnen einbezogen und weiter entwickelt.

Zielgruppe

Die Zielgruppe besteht aus erwachsenen Frauen mit einer geistigen und/ oder mehrfachen Behinderung.

 

Die Bewohnerinnen erleben die Tagesstruktur bei der Arbeit oder Beschäftigung in einer externen Werkstätte. Das Wohnheim SUNNESCHYN hat 9 Plätze.

Es stehen Einzelzimmer und Doppelzimmer zur Verfügung. Bei der Zimmereinteilung werden die individuellen Situationen, die vorhandenen Wünsche und Notwendigkeiten der Bewohnerinnen berücksichtigt.

 

Aufnahme- und Austrittsverfahren

Aufnahme von Bewohnerinnen

  1. Die Heimleitung prüft zusammen mit dem Mitarbeiterteam das Gesuch um Aufnahme. Dabei hat die Institution durch flexible innerbetriebliche Anpassungen die Voraussetzungen für die qualitativ gute Betreuung aller Bewohnerinnen zu schaffen.
  2. Mit den gesetzlichen Vertretern und den interessierten Bewohnerinnen wird eine Schnupperwoche vereinbart.
  3. Nach gegenseitigem Entscheid wird eine dauernde Wohnmöglichkeit angestrebt.
  4. Beim Eintritt schliessen die gesetzlichen Vertretungen mit dem Wohnheim SUNNESCHYN einen Pensionsvertrag ab.

Austrittsverfahren

Kündigungsgrund seitens der Institution ist im Pensionsvertrag wie folgt geregelt:

Das Vertragsverhältnis kann aus schwerwiegenden Gründen (Selbst- oder Fremdgefährdung, untragbares Verhalten) ohne Einhaltung der Kündigungsfrist durch die Heimleitung des Wohnheims aufgelöst werden.

Kann einer Bewohnerin die notwendige Betreuung auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht mehr angeboten werden, so schlägt die Institution der gesetzlichen Vertretung eine andere Wohnstätte vor. Im Vordergrund jeder Veränderung des Aufenthaltsorts der behinderten Person steht deren Anspruch auf einen guten Wohn- und Beschäftigungsplatz.

Betreuungsangebot

Öffnungszeiten

Das Wohnheim SUNNESCHYN bleibt während der Sommerferien zwei Wochen geschlossen, ebenso über die Weihnachtstage, den Jahreswechsel und über Ostern. Für diese Zeiten werden von der Heimleitung Ferienplätze für die Bewohnerinnen organisiert.

Wohnen

  • Begleitung und Förderung in der Bewältigung der Alltagsanforderungen
  • Freizeitaktivitäten
  • Notwendige Grundpflege und Betreuung während Krankheiten und Unfällen
  • Gesundheitsförderung
  • Sicherstellen von Intimität und Persönlichkeitsschutz, Privatsphäre

Beschäftigung

 

Das Wohnheim SUNNESCHYN verfügt lediglich über geringe Arbeitsmöglichkeiten, wie die Mithilfe bei den anfallenden Haushaltsarbeiten.

Deshalb delegiert es die Beschäftigung an umliegende Betriebe, welche vielseitige Beschäftigungen und Anlehren für behinderte Personen anbieten.

Freizeit

Die Zeiten der Erholung und der Feierabend werden gemeinsam mit den Bewohnerinnen geplant und gestaltet.

 

Die zentrale Lage des Wohnheims lässt in der Freizeitgestaltung viel Selbständigkeit und individuelle Gestaltung zu. Ideen und Vorschläge für Freizeit und Ferien werden vom Mitarbeiterteam, welches über erweiterte Kenntnisse verfügt, angeboten.

Wo immer möglich wird das dörfliche Angebot in die Freizeitplanung mit einbezogen.

     
 

Das Wochenende, welches am Freitagabend beginnt, ist im Ablauf offen und wird vom Team geplant und mit den Bewohnerinnen besprochen und ihren Wünschen angepasst.

Die Bewohnerinnen können nach Möglichkeit alle drei Wochen ein Wochenende bei Angehörigen oder Bekannten verbringen.

Pflege, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung

Das Wohnheim SUNNESCHYN achtet auf das körperliche Wohlergehen der Bewohnerinnen. Wenn dies nicht heimintern gewährleistet ist, wird für ein externes Angebot gesorgt.

 

Es wird eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Anbietern angestrebt.

Der Hausarzt ist direkte Ansprechperson für gesundheitliche Belange. Es findet eine regelmässige Besprechung mit der Heimleitung und dem Hausarzt statt, wo Fragen und Auffälligkeiten besprochen werden können.

     
 

Bei speziellen medizinischen Schwierigkeiten ist eine Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachärzten vorhanden.

Regelmässige Kontrollen bei Spezialärzten werden durch den Hausarzt überwacht und angeordnet. Bei Krankheit und Unfall ist eine Betreuung rund um die Uhr gewährleistet.

Autonomie der Bewohnerinnen

Die Autonomie der Bewohnerinnen wird durch eine permanente Überprüfung der Förderziele weiterentwickelt.

Wir halten in unserem Leitbild fest

  • Alle in der Wohngemeinschaft arbeiten daran, eine positive und gelöste Atmosphäre zu schaffen, in der es sich wohl fühlen lässt. Die Bewohnerinnen werden darin unterstützt, ihre Fähigkeiten erhalten und weiterentwickeln zu können.
  • In regelmässigen Gesprächen, 2-3 mal jährlich, wird mit den Bewohnerinnen eine interne Standortbestimmung gemacht und neue Ziele festgelegt.
  • Wichtig ist uns dabei, dass die Zielsetzung in Übereinstimmung mit den Fähigkeiten der Bewohnerin gebracht wird.
  • Als Wohnheim bieten wir den Bewohnerinnen ein Zuhause. Wir akzeptieren das Bedürfnis nach Ruhe und Geborgenheit und geben diesem auch Raum, neben aller Förderung und allen gesetzten Zielen.
  • Dem Wohnheim steht ein Hausarzt zur Verfügung. Je nach Bedürfnis ist eine freie Arztwahl seitens der Bewohnerinnen möglich.

Privatsphäre

Das Wohnheim SUNNESCHYN ist ein über hundert Jahre altes Wohnhaus, welches als Herrschaftshaus gebaut wurde.

Durch ständige, der Zeit und Nutzung angepasste Veränderungen, verfügt das Haus über drei Einzelzimmer und drei Doppelzimmer.

Diese Ausgangslage erfordert, dass die Verantwortlichen immer wieder die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohnerinnen achten und abwägen, um den Einzelnen eine gute Wohnsituation zu ermöglichen.

 

In den Doppelzimmern wird darauf geachtet, dass für beide Bewohnerinnen eine individuelle Ecke entsteht und so die Möglichkeit zu einer Privatsphäre gegeben ist.

Das Bedürfnis, das Zimmer selber einzurichten und auszustatten, wird eng mit den Zielen der Förderplanung verknüpft und unterstützend geplant.

     
 

Die Möglichkeit, Zeiten allein im Zimmern zu verbringen oder in dem gemeinsamen Gruppenraum zu verweilen, ist gegeben.

Dabei wird individuell immer wieder der jeweiligen Verfassung der Bewohnerin Rechnung getragen und nützliche Unterstützung angeboten.

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