Angebot Wohnheim Sunneschyn
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Das Wohnheim SUNNESCHYN bietet erwachsenen
Personen mit geistiger und/ oder mehrfacher
Behinderung eine dauernde Wohngemeinschaft
auf christlicher Basis an. Dabei wird eine
an die individuellen Bedürfnisse angepasste
Begleitung und Betreuung gewährleistet.
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Das Wohnheim SUNNESCHYN bildet für
die Bewohnerinnen einen schützenden
Ort zum Leben. Der Standort inmitten des
Städtchens Wiedlisbach eignet sich
zur Integration in die Gesellschaft.
Für die Gestaltung der Lebensräume
werden die Lebenszusammenhänge und
die Fähigkeiten der Bewohnerinnen
einbezogen und weiter entwickelt. |
Zielgruppe
Die
Zielgruppe besteht aus erwachsenen Frauen mit einer
geistigen und/ oder mehrfachen Behinderung.
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Die Bewohnerinnen erleben die Tagesstruktur
bei der Arbeit oder Beschäftigung
in einer externen Werkstätte. Das
Wohnheim SUNNESCHYN hat 9 Plätze.
Es
stehen Einzelzimmer und Doppelzimmer zur
Verfügung. Bei der Zimmereinteilung
werden die individuellen Situationen, die vorhandenen Wünsche und Notwendigkeiten
der Bewohnerinnen berücksichtigt. |
Aufnahme-
und Austrittsverfahren
Aufnahme
von Bewohnerinnen
- Die Heimleitung prüft zusammen mit dem
Mitarbeiterteam das Gesuch um Aufnahme. Dabei
hat die Institution durch flexible innerbetriebliche
Anpassungen die Voraussetzungen für
die qualitativ gute Betreuung aller Bewohnerinnen
zu schaffen.
- Mit den gesetzlichen Vertretern und den
interessierten Bewohnerinnen
wird eine Schnupperwoche vereinbart.
- Nach gegenseitigem Entscheid wird eine
dauernde Wohnmöglichkeit angestrebt.
- Beim Eintritt schliessen die gesetzlichen
Vertretungen mit dem Wohnheim SUNNESCHYN
einen Pensionsvertrag ab.
Austrittsverfahren
Kündigungsgrund
seitens der Institution ist im Pensionsvertrag wie folgt geregelt:
Das
Vertragsverhältnis kann aus schwerwiegenden
Gründen (Selbst-
oder Fremdgefährdung, untragbares Verhalten) ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
durch die Heimleitung des Wohnheims aufgelöst werden.
Kann einer Bewohnerin
die notwendige Betreuung auch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht mehr angeboten werden,
so schlägt die Institution der gesetzlichen Vertretung eine andere Wohnstätte
vor. Im Vordergrund jeder Veränderung des Aufenthaltsorts der behinderten
Person steht deren Anspruch auf einen guten Wohn- und Beschäftigungsplatz.
Betreuungsangebot
Öffnungszeiten
Das
Wohnheim SUNNESCHYN bleibt während der Sommerferien zwei Wochen geschlossen, ebenso über
die Weihnachtstage, den Jahreswechsel und über Ostern. Für
diese Zeiten werden von der Heimleitung Ferienplätze für
die Bewohnerinnen organisiert.
Wohnen
- Begleitung und Förderung in der Bewältigung
der Alltagsanforderungen
- Freizeitaktivitäten
- Notwendige Grundpflege und Betreuung während
Krankheiten und Unfällen
- Gesundheitsförderung
- Sicherstellen von Intimität und Persönlichkeitsschutz,
Privatsphäre
Beschäftigung
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Das Wohnheim SUNNESCHYN verfügt
lediglich über geringe Arbeitsmöglichkeiten,
wie die Mithilfe bei den anfallenden Haushaltsarbeiten.
Deshalb delegiert es die Beschäftigung
an umliegende Betriebe, welche vielseitige
Beschäftigungen und Anlehren für
behinderte Personen anbieten. |
Freizeit
Die Zeiten der Erholung und der Feierabend
werden gemeinsam mit den Bewohnerinnen geplant
und gestaltet.
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Die zentrale Lage des Wohnheims lässt
in der Freizeitgestaltung viel Selbständigkeit
und individuelle Gestaltung zu. Ideen und
Vorschläge für Freizeit und Ferien
werden vom Mitarbeiterteam, welches über
erweiterte Kenntnisse verfügt, angeboten.
Wo immer möglich wird das dörfliche
Angebot in die Freizeitplanung mit einbezogen. |
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Das Wochenende, welches am Freitagabend
beginnt, ist im Ablauf offen und wird vom
Team geplant und mit den Bewohnerinnen
besprochen und ihren Wünschen
angepasst.
Die Bewohnerinnen
können nach Möglichkeit alle
drei Wochen ein Wochenende bei Angehörigen
oder Bekannten verbringen. |
Pflege,
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung
Das Wohnheim SUNNESCHYN achtet auf das körperliche Wohlergehen
der Bewohnerinnen. Wenn dies nicht heimintern gewährleistet
ist, wird für ein externes Angebot gesorgt.
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Es wird eine enge Zusammenarbeit
mit den entsprechenden Anbietern angestrebt.
Der Hausarzt ist direkte Ansprechperson
für gesundheitliche Belange. Es findet
eine regelmässige Besprechung mit
der Heimleitung und dem Hausarzt statt,
wo Fragen und Auffälligkeiten besprochen
werden können. |
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Bei speziellen
medizinischen Schwierigkeiten ist eine
Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachärzten
vorhanden.
Regelmässige Kontrollen bei Spezialärzten
werden durch den Hausarzt überwacht
und angeordnet. Bei Krankheit und Unfall
ist eine Betreuung rund um die Uhr gewährleistet. |
Autonomie der
Bewohnerinnen
Die Autonomie der Bewohnerinnen
wird durch eine permanente Überprüfung
der Förderziele weiterentwickelt.
Wir halten in unserem
Leitbild fest
- Alle in der Wohngemeinschaft arbeiten
daran, eine positive und gelöste
Atmosphäre zu schaffen, in der es sich wohl fühlen lässt.
Die Bewohnerinnen werden darin unterstützt, ihre Fähigkeiten
erhalten und weiterentwickeln zu können.
- In regelmässigen Gesprächen,
2-3 mal jährlich, wird mit
den Bewohnerinnen eine interne Standortbestimmung gemacht
und neue Ziele festgelegt.
- Wichtig ist uns dabei, dass die Zielsetzung
in Übereinstimmung mit den
Fähigkeiten der Bewohnerin gebracht wird.
- Als
Wohnheim bieten wir den Bewohnerinnen ein Zuhause.
Wir akzeptieren das Bedürfnis nach Ruhe
und Geborgenheit und geben diesem auch Raum,
neben aller Förderung und allen
gesetzten Zielen.
- Dem Wohnheim steht ein Hausarzt zur
Verfügung. Je nach Bedürfnis
ist eine freie Arztwahl seitens der Bewohnerinnen möglich.
Privatsphäre
Das
Wohnheim SUNNESCHYN ist ein über hundert Jahre altes Wohnhaus,
welches als Herrschaftshaus gebaut wurde.
Durch ständige, der Zeit
und Nutzung angepasste Veränderungen, verfügt
das Haus über drei Einzelzimmer und drei Doppelzimmer.
Diese
Ausgangslage erfordert, dass die Verantwortlichen immer wieder
die Bedürfnisse
und Wünsche der Bewohnerinnen achten und abwägen,
um den Einzelnen eine gute Wohnsituation zu ermöglichen.
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In den Doppelzimmern wird darauf geachtet,
dass für beide Bewohnerinnen
eine individuelle Ecke entsteht und so
die Möglichkeit zu einer Privatsphäre
gegeben ist.
Das Bedürfnis, das Zimmer
selber einzurichten und auszustatten, wird
eng mit den Zielen der Förderplanung
verknüpft und unterstützend geplant. |
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Die Möglichkeit, Zeiten allein im
Zimmern zu verbringen oder in dem gemeinsamen
Gruppenraum zu verweilen, ist gegeben.
Dabei wird individuell immer wieder
der jeweiligen Verfassung der
Bewohnerin Rechnung getragen und nützliche
Unterstützung angeboten. |
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